Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 08.02.2010

Alkohol? Kenn Dein Limit. - auch an Karneval

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt vor Risiken übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen

In der Karnevalszeit wird besonders viel Alkohol getrunken, auch unter Jugendlichen. Einige von ihnen werden ihr Alkohol-Limit dabei deutlich überschreiten. Anlässlich der bevorstehenden "tollen Tage" warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor allem vor den Risiken des "Rauschtrinkens". Jeder fünfte 12- bis 17-Jährige in Deutschland praktiziert derzeit mindestens einmal im Monat das Rauschtrinken. "Viele Jugendliche unterschätzen die Gefahren von hohem Alkoholkonsum in kurzer Zeit", erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Da sich ihr Körper noch in der Entwicklung befindet, wirkt das Zellgift Alkohol bei Jugendlichen viel schneller und schädlicher als bei Erwachsenen. Jeder Rauschzustand ist eine Vergiftung."

Zu viel Alkohol kann lebensgefährlich sein

Im Rauschstadium verschlechtert sich die Sehfähigkeit, die Sprache wird undeutlich und die Reaktionsfähigkeit nimmt rapide ab. Das Unfallrisiko ist zehnmal höher, als unter nüchternen Bedingungen und die Gewaltbereitschaft nimmt zu. Lebensgefährlich wird es, wenn innerhalb kurzer Zeit sehr viel Alkohol getrunken wird. Denn dann fehlt dem Körper die Zeit, sich durch Übelkeit und Erbrechen gegen das Zellgift zu wehren. Der hohe und schnelle Konsum von Alkohol kann zu Atemstillstand und letztlich zum Tod führen.

Darüber hinaus hat Alkohol eine enthemmende Wirkung, wodurch Jugendliche schnell in riskante Situationen geraten können. Laut einer Repräsentativbefragung der BZgA ist Alkohol einer der entscheidenden Gründe dafür, dass Jugendliche beim Geschlechtsverkehr nicht verhüten: Etwa jedes fünfte Mädchen und jeder zehnte Junge zwischen 14 und 17 Jahren verzichten unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln auf ein Kondom. Die Gefahr, sich mit dem HI-Virus oder anderen sexuell übertragbaren Infektionen anzustecken, steigt.

Erwachsene und Eltern müssen Verantwortung übernehmen

Insbesondere Eltern sind gefordert, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. "Eltern sollten mit ihren Kindern über die Gefahren des Alkohols reden", betont Prof. Dr. Pott. "Auch zu Karneval müssen sie mit gutem Beispiel vorangehen und sollten nicht leichtfertig vor den Augen ihrer Kinder zu viel Alkohol trinken."

Um Kinder und Jugendliche zu schützen, gilt in Deutschland mit dem Jugendschutzgesetz ein striktes Abgabeverbot von Alkohol an unter 16-Jährige. Spirituosen und spirituosehaltige Getränke dürfen erst an über 18-Jährige abgegeben werden. Die Betreiber von Gaststätten, Kiosken, Tankstellen und anderen Verkaufsstellen von Alkohol sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten.

BZgA mit Präventionskampagne auch zu Karneval im Einsatz

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist in der gesamten Karnevalswoche im Einsatz, um junge Menschen über die mit Alkohol verbundenen Risiken zu informieren. Peer-Teams der BZgA werden in den Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Mainz und München vor Ort sein. Bei den Peers handelt es sich um speziell geschulte junge Männer und Frauen im Alter von 18 bis 24 Jahren. Sie suchen das Gespräch mit Jugendlichen überall dort, wo Alkohol getrunken wird und klären sie über die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums auf.

Die Peer-Aktionen sind wichtiger Bestandteil der Präventionskampagne

"Alkohol? Kenn dein Limit.", die die BZgA mit Unterstützung des Verbandes der privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV) durchführt. Sie richtet sich an 16- bis 20-jährige Jugendliche, um sie zu einem verantwortungsvollen und risikobewussten Umgang mit Alkohol zu motivieren.

Nähere Informationen zur Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." unter http://www.kenn-dein-limit.info.

Das Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung ist auch an den Karnevalstagen unter (02 21) 89 20 31 erreichbar (Mo.-Do. von 10 bis 22 Uhr sowie Fr.-So. von 10 bis 18 Uhr).

Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter besteht die Möglichkeit, die BZgA-Peers bei ihren Einsätzen zu begleiten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der BZgA unter Tel.: 0221/8992-280 oder -378.

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Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,